Maria-Bosse

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Die Zusammenarbeit mit meinen Auftraggebern und Kandidaten sehe ich als langfristig ausgelegte Partnerschaft.
  • Kunde und Perfect Match verpflichten sich zu absoluter Vertraulichkeit und Stillschweigen bezüglich vertraulicher Kunden- und Kandidateninformationen.
  • Grundsätzlich spreche ich keine Kandidaten in Unternehmen an, mit denen ich zusammenarbeite.
  • Kontakte zwischen Kunde und Kandidaten werden nur nach einem persönlichen und ausführlichen Gespräch hergestellt und nur, wenn die neue Position für Auftraggeber und Kandidaten eine sinnvolle und langfristige Perspektive bietet.
  • Wenn keine schriftliche Honorarvereinbarung vorliegt beläuft sich mein Honorar auf 20 % des jährlichen Bruttogehaltes der vermittelten Assistentin (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Tatsächlich mir entstehende Aufwendungen (Reisekosten usw.) rechne ich nach vorhergehender Vereinbarung mit dem Kunden nach Aufwand ab.
  • Das gleiche Honorar gilt für Kandidaten, die entweder von dem zuerst vermittelten Kandidaten mitgebracht werden oder auf Empfehlung des Kandidaten binnen 6 Monaten nach dessen Einstellung zum Auftraggeber wechseln.
  • Kosten, die dem Kandidaten durch die Bewerbung entstehen (z. B. Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch)  die im Anschluss Perfect Match in Rechnung gestellt werden, werden dem Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung weiterberechnet.
  • Eine Vermittlung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem vorgeschlagenen Kandidaten ein Anstellungsvertrag unterzeichnet wurde. Wenn der vermittelte Mitarbeiter innerhalb der vereinbarten Probezeit selbst kündigt oder das Unternehmen das Anstellungsverhältnis mit dem Mitarbeiter kündigt aus jedweden Gründen, außer Gründen von Restrukturierungsmaßnahmen, ist Perfect Match verpflichtet, mindestens ein passendes Kandidatenprofil vorzustellen, welches dem Anforderungsprofil entspricht.